Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege ist ausgerichtet an folgenden Bedarfen:

  • Zur Überbrückung eines Zeitraumes nach gesundheitlicher Krise (z.B. nach Krankenhausaufenthalt oder
  • Zur Unterbringung wegen Urlaubs oder Krankheit des pflegenden Angehörigen

Wenn ältere Menschen nach Schlaganfall o.a. gesundheitlichen Einbrüchen zunächst noch nicht wieder bei vollen Kräften sind oder das Wohnumfeld zu Hause erst noch hergerichtet werden muss für eine Pflegesituation, so empfiehlt sich das Angebot der Kurzzeitpflege.

Diese ist im Herzogin-Elisabeth-Stift rehabilitativ angelegt. Mittels aktivierender Pflege und gegebenenfalls Hinzuziehung von Therapeuten wird die Selbstständigkeit so weit wie möglich gefördert und auch der Einsatz von Hilfsmitteln ausprobiert.
Der Bewohner selbst und seine Bezugspersonen erfahren eine fundierte Beratung vor Ende der Kurzzeitpflege.

Für das Wohlbefinden bietet sich die Teilnahme an den Veranstaltungen des Stiftes an.

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