System im Herzogin-Elisabeth-Stift
Dieses System soll helfen, Rechts- und Regelverstöße aufzudecken, zu untersuchen und bewiesenes Fehlverhalten zu beenden.
Sowohl Mitarbeitende als auch Bewohnende oder anders mit uns in Beziehung stehenden Personen können das System nutzen, auf Wunsch anonym.
Folgende Themen können u.a. Gegenstand einer Meldung sein:
- Verletzung von Rechten oder der Unversehrtheit von Personen
- Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten
- Diskriminierung oder Belästigung
- Betrug oder Unterschlagung
- Bestechung und Korruption
- Umweltschäden
Nach wie vor ist es zweckmäßig, mit der Leitung darüber zu sprechen. Die Einhaltung von Gesetzen ist selbstverständliches Gebot für alle Einrichtungen und interessiert jeden Verantwortungsträger. Außerdem können mögliche Verstöße auf diesem Wege schnell bearbeitet und abgestellt werden.
Im Gesetz wird der Weg über eine interne Meldestelle empfohlen. Das ist bei uns die Heimleitung.
Wenn man jedoch Nachteile für seine Person befürchten, so gibt es die Möglichkeit, sich an eine externe Meldestelle zu wenden, auf Wunsch anonym.
Hier kooperieren wir mit der Firma cdg (Caritas Dienstleistungsgesellschaft), die eine Meldeplattform bereitgestellt hat:
Sicher-melden.de/0864
Meldungen sollen so konkret wie möglich formuliert werden, ggf. mit Orientierung an folgenden
W-Fragen: Wer? Was? Wann? Wie? Wo?
Die Angaben müssen der Wahrheit entsprechen. Die Nutzung des Hinweisgebersystems zur Denunzierung, Verleumdung und Beschimpfung von Personen sowie für falsche Anschuldigungen ist untersagt.
Die cdg wird innerhalb von 7 Tagen eine Eingangsbestätigung zukommen lassen und die Meldung bearbeiten.
Sie prüft, ob der Hinweis unter das Hinweisgeberschutzgesetz fällt und gewährleistet die Unschuldsvermutung für die Betroffenen, bis der Verstoß bewiesen ist.
Innerhalb einer Frist von drei Monaten wird eine Rückmeldung zum eingegebenen Sachverhalt gegeben.
Bei Fragen kann die cdg auch telefonisch kontaktiert werden: 05251 889 – 0128
