Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege ist ausgerichtet an folgenden Bedarfen:

  • Zur Überbrückung eines Zeitraumes nach gesundheitlicher Krise (z.B. nach Krankenhausaufenthalt oder
  • Zur Unterbringung wegen Urlaubs oder Krankheit des pflegenden Angehörigen

Wenn ältere Menschen nach Schlaganfall o.a. gesundheitlichen Einbrüchen zunächst noch nicht wieder bei vollen Kräften sind oder das Wohnumfeld zu Hause erst noch hergerichtet werden muss für eine Pflegesituation, so empfiehlt sich das Angebot der Kurzzeitpflege.

Diese ist im Herzogin-Elisabeth-Stift rehabilitativ angelegt. Mittels aktivierender Pflege und gegebenenfalls Hinzuziehung von Therapeuten wird die Selbstständigkeit so weit wie möglich gefördert und auch der Einsatz von Hilfsmitteln ausprobiert.
Der Bewohner selbst und seine Bezugspersonen erfahren eine fundierte Beratung vor Ende der Kurzzeitpflege.

Für das Wohlbefinden bietet sich die Teilnahme an den Veranstaltungen des Stiftes an.

Das Entgelt in der Kurzzeitpflege richtet sich nach dem Pflegegrad.
Die Pflegekasse zahlt einen Zuschuss in Höhe von bis zu 1.612 Euro für bis zu 4 Wochen im Kalenderjahr.
Die Kurzzeitpflege kann verlängert werden um bis zu weitere 4 Wochen im Kalenderjahr, wenn ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht und dieser noch nicht ausgeschöpft wurde. Dann erhöht sich der Zuschuss auf bis um das Doppelte.
Verhinderungspflege wird ebenfalls im Stift angeboten.

Lassen Sie sich zu Kombinationsleistungen und Konditionen beraten!